ModulSchulungen

Maßgeschneiderte Weiterbildungen für Berufskraftfahrer

Inhalte

Die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung besagt:

„Durch die Weiterbildung sind alle in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und aufzufrischen. Aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 der Anlage 1 muss jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt sein. Besondere Schwerpunkte sollen die Verkehrssicherheit, die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Reduzierung der Umweltauswirkungen des Fahrens bilden. Eine einmalige Wiederholung von Unterkenntnisbereichen unter Einhaltung von Satz 2 ist zulässig.

Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Unterrichtseinheiten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten erteilt werden. Die Unterrichtseinheiten können bei verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden.“

Oder in einfachen Worten: Nimmt ein Berufskraftfahrer im Rahmen der Ausbildung an unseren fünf Schulungen teil, sind alle Voraussetzungen zur Verlängerung des Fahrerqualifikationsnachweises (FQN) erfüllt. 

W1. Kinematische Kette | Energie & Umwelt
Personenkraftverkehr & Güterkraftverkehr

1.1

Ziel: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung

1.3

Ziel: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs

1.3a

Ziel: Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen

W2. Ladungssicherung
Güterkraftverkehr

1.4

Ziel: Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs

W2. Sicherheit der Fahrgäste
Personenkraftverkehr

1.5

Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Fahrgastsicherheit und des Fahrgastkomforts

1.6

Ziel: Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und
durch richtige Benutzung des Fahrzeugs

W3. Sozialvorschriften
Personenkraftverkehr & Güterkraftverkehr

2.1

Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr

2.2

Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Personenkraftverkehr & Güterkraftverkehr

W4. Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität | Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Personenkraftverkehr & Güterkraftverkehr

1.2

Ziel: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu
beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen

3.1

Ziel: Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle

3.2

Ziel: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen

3.5

Ziel: Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

W5. Unternehmensbild & Marktordnung | Gesundheit & Fitness
Personenkraftverkehr & Güterkraftverkehr

3.3

Ziel: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen

3.4

Ziel: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung

3.6

Ziel: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt

3.7

Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkraftverkehr/Güterkraftverkehrs und der Marktordnung

Weiterbildungen sind Pflicht!

 

Besitzen Sie einen Lkw- oder Bus-Führerschein (Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) und möchten Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen? Dann ist es essenziell, sich gemäß dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) weiterzubilden. Dieses Gesetz schreibt vor, dass alle gewerblichen Fahrer:innen in den Klassen C und D umfassende Modulschulungen absolvieren müssen – ein spannendes Programm aus fünf Modulen, die insgesamt 35 Stunden umfassen und Ihr Wissen vertiefen.

Die Teilnahme an diesen Weiterbildungen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, Ihre Fähigkeiten zu schärfen und sicher auf den Straßen unterwegs zu sein. Alle fünf Jahre müssen Sie diese Schulungen besuchen, um sich auf dem Laufenden zu halten und Ihre Qualifikation zu dokumentieren.

Doch es gibt Neuigkeiten: Seit dem 23. Mai 2021 wurde mit der Einführung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine wichtige Änderung vorgenommen. Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) tritt schrittweise an die Stelle der bisherigen Schlüsselzahl „95“ in Ihrem Führerschein. Diese Neuerung erleichtert den Nachweis Ihrer Qualifikation.

Qualitätspolitik

Unser Unternehmen bildet seit 1962 erfolgreich Fahrschüler in allen Klassen aus. 

Trägerzertifikat

Zulassung als Träger der Arbeitsförderung