ModulSchulungen

Maßgeschneiderte Weiterbildungen für Berufskraftfahrer

Inhalte

Die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung besagt:

„Durch die Weiterbildung sind alle in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und aufzufrischen. Aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 der Anlage 1 muss jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt sein. Besondere Schwerpunkte sollen die Verkehrssicherheit, die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Reduzierung der Umweltauswirkungen des Fahrens bilden. Eine einmalige Wiederholung von Unterkenntnisbereichen unter Einhaltung von Satz 2 ist zulässig.

Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Unterrichtseinheiten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten erteilt werden. Die Unterrichtseinheiten können bei verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden.“

Oder in einfachen Worten: Nimmt ein Berufskraftfahrer im Rahmen der Ausbildung an unseren fünf Schulungen teil, sind alle Voraussetzungen zur Verlängerung des Fahrerqualifikationsnachweises (FQN) erfüllt. 

1. Risikobewusstsein und Verhalten

1.3

Ziel: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs – Bedeutung der Antizipation des Verkehrsflusses; geeigneter
Abstand zu anderen Fahrzeugen und Nutzung der Fahrzeugdynamik; konstante Geschwindigkeit, ausgeglichener Fahrstil

1.3a

Ziel: Fähigkeiten, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen – Sich an Verkehrsrisiken
anpassen, einschließlich gefährlicher Verhaltensweisen im Verkehr, Ablenkung beim Fahren …,

3.1

Ziel: Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle

2. Rahmenbedingungen und Ereignisse

1.3a

Ziel: Fähigkeiten, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen – Sich unterschiedlicher
Straßen-, Verkehrs- und Witterungsbedingungen bewusst sein und sich daran anpassen; künftige Ereignisse vorhersehen; Vorkehrungen für eine Fahrt bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen; Sicherheitsausrüstung beherrschen und Bewusstsein, wann eine Fahrt verschoben oder abgesagt werden muss

1.4

Ziel: Fähigkeit Zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung
des Fahrzeugs –
Berechnung der Nutzlast, Arten von Lastträgern und Lastverteilung, Abdecken mit Plane oder Netzen

3. Gefahrsituationen, Stress und Unfälle

1.2

Ziel: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung – Verwendung von elektronischen
und mechanischen Geräten wie elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP); vorausschauende Notbremssysteme
(AEBS); andere zur Verwendung zugelassene Fahrerassistenz- oder Automatisierungssysteme

2.1

Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr – Grundsätze,
Anwendung und Auswirkung der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates

3.4

Ziel: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung – Symptome, Ursachen, Auswirkungen
von Müdigkeit und Stress und grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit

3.5

Ziel: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage in Notfällen – Verhalten in Notfällen, Verhalten bei Brand

4. Firma – Fahrer – Fahrzeug

2.1

Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen

2.2

Ziel: Vorschriften für den Güterkraft- und Personenkraftverkehr

3.6

Ziel: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt

3.7

Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung

3.8

Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkaftverkehrs und der Marktordnung

5. Recht und Dokumente im Güterkraftverkehr

2.2

Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr

Weiterbildungen sind Pflicht!

 

Besitzen Sie einen Lkw- oder Bus-Führerschein (Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) und möchten Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen? Dann ist es essenziell, sich gemäß dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) weiterzubilden. Dieses Gesetz schreibt vor, dass alle gewerblichen Fahrer:innen in den Klassen C und D umfassende Modulschulungen absolvieren müssen – ein spannendes Programm aus fünf Modulen, die insgesamt 35 Stunden umfassen und Ihr Wissen vertiefen.

Die Teilnahme an diesen Weiterbildungen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, Ihre Fähigkeiten zu schärfen und sicher auf den Straßen unterwegs zu sein. Alle fünf Jahre müssen Sie diese Schulungen besuchen, um sich auf dem Laufenden zu halten und Ihre Qualifikation zu dokumentieren.

Doch es gibt Neuigkeiten: Seit dem 23. Mai 2021 wurde mit der Einführung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine wichtige Änderung vorgenommen. Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) tritt schrittweise an die Stelle der bisherigen Schlüsselzahl „95“ in Ihrem Führerschein. Diese Neuerung erleichtert den Nachweis Ihrer Qualifikation.

Qualitätspolitik

Unser Unternehmen bildet seit 1962 erfolgreich Fahrschüler in allen Klassen aus. 

Trägerzertifikat

Zulassung als Träger der Arbeitsförderung