ModulSchulungen

Maßgeschneiderte Weiterbildungen für Berufskraftfahrer

Inhalte

Die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung besagt:

„Durch die Weiterbildung sind alle in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und aufzufrischen. Aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 der Anlage 1 muss jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt sein. Besondere Schwerpunkte sollen die Verkehrssicherheit, die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Reduzierung der Umweltauswirkungen des Fahrens bilden. Eine einmalige Wiederholung von Unterkenntnisbereichen unter Einhaltung von Satz 2 ist zulässig.

Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Unterrichtseinheiten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten erteilt werden. Die Unterrichtseinheiten können bei verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden.“

Oder in einfachen Worten: Nimmt ein Berufskraftfahrer im Rahmen der Ausbildung an unseren fünf Schulungen teil, sind alle Voraussetzungen zur Verlängerung des Fahrerqualifikationsnachweises (FQN) erfüllt. 

W1. Sicher befördern

1.4 Ziel: Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs – Bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte; Verteilung der Ladung; Auswirkungen der Überladung auf die Achse; Fahrstabilität und Schwerpunkt; Arten von Verpackungen und Lastträgern; Wichtige Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist; Feststell- und Verzurrtechniken; Verwendung der Zurrgurte; Abdecken mit einer Plane und Entfernender Plane.

1.5 Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Fahrgastsicherheit und des Fahrgastkomforts – Angemessene Prioritätensetzung im Hinblick auf die sichere Steuerung des Fahrzeuges und die Erfüllung anderer dem Fahrer obliegenden Aufgaben; Umgang mit den Fahrgästen; Besondere Merkmale der Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen (Menschen mit Behinderungen, Kinder)

1.6 Ziel: Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter der Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch die richtige Benutzung des Fahrzeugs – Bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte; Verteilung der Ladung; Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt.

W2. Kompetenz am Fahrtenschereiber

2.1 Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr – Höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche; Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und Rates; Sanktionen für den Fall, dass der Fahrschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird und Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güter- oder Personenkraftverkehr: Rechte und Pflichten der Kraftfahrer im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.

W3. Fahrersicherheit im Blickpunkt

3.1 Ziel: Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle – Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche; Beteiligung von Lastkraftwagen/Bussen; menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.

3.2 Ziel: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen – allgemeine Informationen; Folgen für Kraftfahrer; Vorbeugungsmaßnahmen; Checkliste für Überprüfungen; Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Kraftverkehrsunternehmen.

3.3 Ziel: Fähigkeiten, Gesundheitsschäden vorzubeugen – physische Kondition; individueller Schutz.

3.5 Ziel: Fähigkeiten zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen – Verhalten in Notfällen, Einschätzen der Lage; Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste; Vorgehen bei Gewalttaten.

W4. Arbeitsschutz unterwegs

3.1 Ziel: Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle – Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche; menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungenonenkraftverkehr & Güterkraftverkehr.

3.3 Ziel: Fähigkeiten, Gesundheitsschäden vorzubeugen – physische Kondition; individueller Schutz.

3.5 Ziel: Fähigkeiten zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen – Verhalten in Notfällen, Einschätzen der Lage; Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste; Vorgehen bei Gewalttaten.

W5. Imageträger Fahrer

3.4 Ziel: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung – Symptome, Ursachen Auswirkungen von Müdigkeit und Stress; grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.

3.6 Ziel: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt – Verhalten des Kraft­fahrers und Ansehen des Unternehmens; unterschiedliche Rollen des Kraftfahrers; unterschiedliche Gesprächspartner des Kraftfahrers; Wartung des Fahrzeugs; Arbeitsorganisation; kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.

3.7 Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkraftverkehrs und der Marktordnung – Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln; unterschiedliche Tätigkeit im Kraftverkehr; unterschiedliche Spezialisierung; Weiterentwicklung der Branche.

3.8 Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung – Personenkraftverkehr im Verhältnis zu den verschiedenen Verkehrsmitteln zur Beförderung von Personen; unterschiedliche Tätigkeiten im Personenkraftverkehr; Sensibilisierung für Belange von Menschen mit Behinderung; Überschreiten der Grenzen; Organisation der wichtigsten Arten von Unternehmen im Personenkraftverkehr.

Weiterbildungen sind Pflicht!

 

Besitzen Sie einen Lkw- oder Bus-Führerschein (Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) und möchten Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen? Dann ist es essenziell, sich gemäß dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) weiterzubilden. Dieses Gesetz schreibt vor, dass alle gewerblichen Fahrer:innen in den Klassen C und D umfassende Modulschulungen absolvieren müssen – ein spannendes Programm aus fünf Modulen, die insgesamt 35 Stunden umfassen und Ihr Wissen vertiefen.

Die Teilnahme an diesen Weiterbildungen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, Ihre Fähigkeiten zu schärfen und sicher auf den Straßen unterwegs zu sein. Alle fünf Jahre müssen Sie diese Schulungen besuchen, um sich auf dem Laufenden zu halten und Ihre Qualifikation zu dokumentieren.

Doch es gibt Neuigkeiten: Seit dem 23. Mai 2021 wurde mit der Einführung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine wichtige Änderung vorgenommen. Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) tritt schrittweise an die Stelle der bisherigen Schlüsselzahl „95“ in Ihrem Führerschein. Diese Neuerung erleichtert den Nachweis Ihrer Qualifikation.

Qualitätspolitik

Unser Unternehmen bildet seit 1962 erfolgreich Fahrschüler in allen Klassen aus. 

Trägerzertifikat

Zulassung als Träger der Arbeitsförderung